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Sachkundeprüfung im Sicherheitsdienst - Voraussetzungen, Notwendigkeit und Inhalte

Das Bewachen von Personen und/oder Gegenständen ist eine Aufgabe von hoher Verantwortung. Deshalb darf Wachpersonal erst nach einer Sachkundeprüfung den Sicherheitsdienst für Unternehmen oder Behörden übernehmen. Mit dem Abschluss dieser Prüfung nach § 34a BewachV (Bewachungsverordnung) steht Ihnen eine Reihe unterschiedlicher Karrieremöglichkeiten offen.

Definition Sachkundeprüfung im Sicherheitsdienst

Als Sicherheitsdienst wird der Wachdienst an Objekten, der Veranstaltungsschutz oder Personenschutz bezeichnet. Diese Dienstleistung können Sie nur mit fundierter Ausbildung ausreichend verantwortungsvoll ausüben. Deshalb müssen Sie als Anwärter vor Antritt ihres Dienstes eine Sachkundeprüfung im Sicherheitsdienst ablegen.

Objektschutz ist ein sehr häufiger Bereich des Sicherheitsdienstes. Es sollen damit Einbrüche und Diebstähle verhindert und Unbefugte von der Ausführung ihrer Taten abgehalten werden. Präventiv müssen Sie als beauftragte Person den Brandschutz beaufsichtigen, zum Beispiel durch Sprinklerproben und Brandsicherheitswachen.

Bei der Ausführung des Sicherheitsdienstes ist zwischen mobilen und stationären Dienstleistungen zu unterscheiden. Angestellte im stationären Sicherheitsdienst kümmern sich ausschließlich um Empfangsdienst, Kontrollen und Alarmüberwachung an einem Ort. Mobile Einsatzkräfte leisten Revier- und Kontrolldienst oder Interventionsdienst im Bedarfsfall.

Personenkreis mit erforderlicher Sachkundeprüfung im Sicherheitsdienst

Beim Verlangen nach einer Sachkundeprüfung gibt es Ausnahmen. Abgesehen von diesen müssen folgende Personen vor Tätigkeitsantritt eine entsprechende Prüfung ablegen:

  • Ladendetektive, Türsteher vor und in Verkaufsgeschäften
  • Sicherheitspersonal an Bahnhöfen, in öffentlichem Raum, Citystreifen
  • Wachdienst im Einlassbereich von Diskotheken oder Großveranstaltungen
  • Leitungspersonen im Sicherheitsdienst
  • Sicherheitspersonal in Flüchtlingsunterkünften

Wachpersonen dieser Qualifikation müssen ihre zustehenden Rechte kennen sowie in Grundlage n und Grenzen eingewiesen werden. Zudem werden ihnen in fachspezifischen Lehrgängen Techniken und Maßnahmen der präventiven Konfliktbewältigung sorgfältig und umfassend vermittelt.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Sachkundeprüfung im Sicherheitsdienst

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um im Sicherheitsdienst tätig werden zu dürfen. Zudem ist ein muttersprachliches oder vergleichbar erlerntes Verständnis der deutschen Sprache schriftlich und wörtlich unverzichtbar. Ihr Führungszeugnisse ist schon bei der Anmeldung für den Vorbereitungslehrgang eintragsfrei. Menschlich sind Sie in der Lage, gut mit fremden Menschen umzugehen.

Einträge im polizeilichen Führungszeugnis erfolgen bei Vorstrafen - egal welcher Art - oder wenn Sie einer nach deutschem Recht verfassungswidrigen Partei - egal welcher Ausrichtung - angehören. Mit solchen Einträgen können Sie weder die Sachkundeprüfung ablegen noch im Sicherheitsdienst tätig werden. Ebenfalls ist eine Anmeldung zum Lehrgang und der Prüfung während laufender Strafverfahren ausgeschlossen.

Zu wichtigen menschlichen Kompetenzen gehört zum Beispiel diplomatisches Geschick bei einem eventuellen Angriff. Ebenfalls müssen Sie in der Lage sein, intuitiv und rechtlich einwandfrei im Ernstfall zu handeln. Falls Sie als Quereinsteiger einen Vorbereitungslehrgang besuchen möchten, erlernen Sie solche Kompetenzen in diesen Lehrgängen.

Dauer und Ablauf der Sachkundeprüfung im Sicherheitsdienst

Für mehrere Teilnehmer ist ein gemeinsamer Prüfungstag angesetzt. Dieses Datum ist bei der Prüfungsanmeldung bereits festgelegt. Ausnahme sind Hinweise im Formular zu einem anderen oder noch zu bestimmenden Prüfungstag. Beginn der Prüfung ist meistens der Morgen oder frühe Vormittag. Insgesamt planen Sie am besten einen ganzen Tag ein.

Erster Prüfungsschritt ist die schriftliche Prüfung. Für die Beantwortung der Fragen haben Sie 120 Minuten Zeit. Möglich sind Antworten in schriftlicher Satzform oder die Beantwortung von Multiple-Choice-Fragen mit mehreren richtigen Antwortmöglichkeiten. Anschließend können Sie sich noch für eine Weile auf den Prüfungsnachmittag vorbereiten.

Am Nachmittag wird jeder Prüfling der Gruppe einzeln geprüft. In 15 Minuten beantworten Sie jetzt Fragen der drei Mitglieder des Prüfungsausschusses. Möglich sind neben theoretischen Abfragen auch Aufforderungen zur praktischen Beispielhandlung oder Reaktion auf fiktiv vorgeführte Risikosituationen. Bei bestandener Prüfung erhalten Sie zur Vorlage beim Arbeitgeber eine Bescheinigung der prüfenden IHK. Ist die Sachkundeprüfung nicht bestanden, darf sie ohne Sperrfrist wiederholt werden.

Orte für Vorbereitungslehrgänge zur Sachkundeprüfung im Sicherheitsdienst

In allen Regionen Deutschlands bieten die jeweiligen Industrie- und Handelskammern Vorbereitungslehrgänge an. Freie Termine sind auf deren Webseiten als Formular sichtbar. Bewerber tragen sich hier ein und sind somit automatisch als Lehrgangsteilnehmer registriert. Die Terminanmeldung ist kostenlos.

Für die Termine der Vorbereitungslehrgänge besteht deutschlandweit in Zeiten des Fachkräftemangels hohe Nachfrage. Deshalb sollte gut überlegt werden, ob beruflich oder privat während der Lehrgangs- und Prüfungsdauer die persönlichen, zeitlichen Kapazitäten wirklich ausreichen. Denn eine Absage ist möglich, jedoch gebührenpflichtig.

Kosten der Sachkundeprüfung

Grundsätzlich gibt es für den Gebührentarif ein PDF jeder IHK. Hier sind die Kosten für den Vorbereitungslehrgang und die Sachkundeprüfung aufgelistet. Melden Sie sich zur Prüfung an und geben für eine eventuelle Abmeldung keinen triftigen Grund an, zahlen Sie je nach dem Zeitpunkt der Abmeldung eine Rücktrittsgebühr. Ebenfalls ist dies für eine Abmeldung wegen Erkrankung am Prüfungstag der Fall.

Melden Sie sich nicht ab, gelten Sie trotz Abwesenheit als Prüfungsteilnehmer. Da Sie allerdings keine Fragen beantworten, gilt in diesem Fall die Sachkundeprüfung als nicht bestanden. Dafür ist die volle Gebühr zu entrichten. Ein Teilbetrag kann von der IHK auch dann erhoben werden, wenn es für die Abwesenheit einen wichtigen und nicht rechtzeitig vorher genannten Grund gibt.

Überwiegend liegt es im Interesse der beauftragenden Unternehmen, ihr Fachpersonal durch die Sachkundeprüfung für den Einsatz im Sicherheitsdienst zu legitimieren. Die Kosten für die Prüfung werden deshalb meistens von ihnen übernommen. Sie können sich allerdings auf eigene Kosten auch selbst anmelden, wenn Sie damit beispielsweise Ihre Erfolgsaussichten bei einer entsprechenden Bewerbung verbessern möchten.

Fälle, in denen keine Sachkundeprüfung im Sicherheitsdienst abgelegt werden muss

Bei folgendem Personen wird die nötige Sachkunde aus vorangegangenen Ausbildungen, Überprüfungen und Praxiseinsätzen vorausgesetzt. Sie dürfen ohne erneute Sachkundeprüfung den Sicherheitsdienst antreten:

- Ausgebildete Beamte des mittleren Polizeidienstes, im Bundesgrenzschutz oder JVA-Anstellungen

- Feldjäger, Wehrschutzfachkräfte oder Fachkräfte für Schutz und Sicherheit

- Ununterbrochen Tätige im Sicherheitsdienst als Besitzstandschutz mit Tätigkeitsnachweis zwischen 01.01.2000 und 01.01.2003

- Personen von Punkt Drei mit dem Nachweis einer vorherigen, 40-stündigen Schulung

Fazit:

Eine Sachkundeprüfung im Sicherheitsdienst bereitet Sie auf die verantwortungsvolle Aufgabe des Personen-, Sach- und Objektschutzes vor. Bei menschlicher Eignung und erfüllten Voraussetzungen können Sie sich für einen Vorbereitungslehrgang anmelden und bei Prüfungserfolg mit einer Bescheinigung der IHK als Fachkraft bewerben bzw. legitim einen Bewachungsjob ausführen. Die Kosten übernimmt häufig der Arbeitgeber im Interesse der eigenen Gesetzeskonformität.

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